Hinweisgebersystem – Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen bis zum 17.12.2023 eine Meldestelle für Hinweise einrichten.
Für Unternehmen ist der Betrieb einer internen Meldestelle in vielen Fällen kompliziert und aufwändig.
Unsere effiziente und kostengünstige Lösung für Sie:
Wir übernehmen den Betrieb der internen Meldestelle für Sie und helfen Ihnen, die Vorgaben des HinSchG einzuhalten.
Das sind unsere Leistungen für Sie:
Betrieb der internen Meldestelle
Stellung des externen Case-Managers
Prüfung eingegangener Hinweise und Durchführung von Verfahren sowie Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen
Sichere und vertrauliche Kommunikation mit hinweisgebenden Personen und den Verantwortlichen im Unternehmen
Gesetzeskonforme Archivierung der Vorgänge nach Abschluss der Bearbeitung bei Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
Bereitstellung notwendiger Texte (z.B. für die Website, Datenschutzerklärung und Verfahren für das DSMS)
Das Herzstück bildet unser webbasiertes Meldeportal mit folgenden starken Vorteilen:
Einfache Einbindung auf Ihrer Website, keine Software, keine Installation
Einfache, intuitive Bedienung
Anonyme Meldungen möglich
Alternative Kontaktmöglichkeiten (Post, E-Mail, Telefon/Anrufbeantworter, Videocall)
Transparente Abbildung der Vorgänge und Statusmeldungen für Hinweisgeber
Erstellung eines Protokolls über die eingegangenen Informationen
Fristenmanagement (gemäß gesetzlicher Vorgabe)
Löschkonzept (gemäß gesetzlicher Vorgabe)
Datenschutzkonformität
Revisionssicherheit